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  • Abfallberatung für kostengünstige Verwertung und Entsorgung
  • Abwicklung des digitalisierten Nachweis­verfahren bei gefährlichem Abfall
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Altholz (unbehandelt & behandelt)

Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte und behandelte Althölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird.

Zur Gruppe der unbehandelten Althölzer zählen in der Regel:

  • Balken und Bretter
  • Paletten und Kisten
  • sowie Schnittreste und Holzspäne
  • Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
     

Tipp vom Containerdienst: Befinden sich an Ihrem Altholz Fremdanteile anderer Abfälle, so wird dieses Holz nicht mehr der Abfallgruppe der unbehandelten Althölzer zugeordnet, sondern fällt in die Kategorie der behandelten Althölzer. 

Zur Gruppe der behandelten Althölzer zählen in der Regel:

  • Bretter von Verschalungen
  • Parkett und Fußbodenbretter
  • Panele aus Decken- und Wandvertäfelung
  • Fensterrahmen (ohne Scheiben), Türblätter, Tischlerplatten
  • Zaunpfähle und Jägerzäune
  • Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
  • sowie spezielle Schnittreste und Späne
     

Tipp von Fritsch Recycling & Entsorgung e.K.: Befinden sich an Ihrem behandeltem Altholz andere Abfallstoffe oder füllen Sie den Container mit anderen Abfällen, so wird der gesammlte Abfall den gemischten Baustellenabfällen zugerechnet.

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Asbest & Asbestentsorgung

Das Anliefern gefährlicher Abfälle wie z. B. Asbestzement, Odenwaldplatten oder Dämmmaterial (KMF) ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest (Asbestsanierung) und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn von Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, dass Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen; er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.

Ist eine Entsorgung asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen, beauftragt werden.

Verpackung, Verladung und Transport von Asbest & Asbestzement muss in big-bags erfolgen.

Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Differenziert wird zwischen schwach gebundenen ( Weichasbest) und fest gebundenen ( Asbestzement) Faserprodukten. Dieser festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen).

Tipp von Fritsch Recycling & Entsorgung e.K.: Überlassen Sie die Entsorgung von Asbest einem lizenzierten Fachbetrieb oder erkundigen Sie sich zuvor genau über die Besonderheiten und Risiken der fachgerechten Asbestentsorgung.

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Baumischabfall

Baumischabfall ist im Gegensatz zum reinen Bauschutt ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette als für Bauschutt entsorgen.

Zur Gruppe der Baumischabfälle zählen in der Regel: 

  • Papier, Pappe und Tapetenreste
  • Dachpappe
  • Kabel
  • Rohre
  • Metalle wie z. B. Heizkörper, Träger und Moniereisen
  • Fensterrahmen mit Glasresten
  • Strohmatten  
  • Sägespäne und Holzreste
  • Bodenaushub
  • Dämm- und Isolierstoffe
  • Gips- und Rigipsplatten
  • Türen
  • Kunststoffe, Kunststoffolien und Eimer
  • Gummi

 

Tipp von Fritsch Recycling & Entsorgung e.K.: Schadstoffverunreinigte und anderweitig belastete Abfälle wie z. B. Farb- und Lackeimer oder asbesthaltige Stoffe sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen getrennt entsorgt werden.

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Bauschutt

Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung verwertbar.(Bauschuttrecycling)

Zur Gruppe des Bauschutt zählt in der Regel:

  • Mauerwerk
  • reiner Beton
  • Putz- und Mörtelreste
  • kleinere Mengen an Sand
  • kleinere Mengen an Erdaushub
  • Ziegelsteine
  • Dachziegel
     

Tipp von Fritsch Recycling & Entsorgung e.K.: Bitte keine Gartenabfälle in den Bauschutt werfen.

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Entsorgung von künstlichen Mineralfasern

Bei der Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch und Umwelt zu unterbinden.

TRGS 521 Downloadnach TRGS 521

Diese Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig. Die TRGS 521 beschreibt technischen und organisatorischen Maßnahmen, für Abbau und Deponierung.

Die Künstlichen Mineralfasern (KMF) sind vielfach als Mineralwolle in Gebäuden als Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt. z. B.

  • Fassaden
  • Innenwände/Leichtbauplattenwände
  • Akustikdecken
  • Trittschalldämmung
  • Mineralfaserhaltiger Putz
  • Fußböden im Dachausbau
  • Rohrleitungsisolierungen
  • Wärmedämmung in Rollladenkästen
  • Spritzisolierung

KMF-Anweisung DownloadKMF-Anweisung

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Erdaushub

Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden, der jedoch nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist. Erdaushub ist im objektiven Sinne kein Abfall. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich (zum Beispiel für landespflegerische Projekte).

Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Zur Gruppe des Erdaushub zählt in der Regel:

  • Mutterboden
  • Grasboden
  • Lehm
  • Tonboden

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Grün- und Gartenabfall


Container für Hobbygärtner oder den Gärtnereibetrieb.

Zur Gruppe der Grün- und Gartenabfälle zählen in der Regel:

  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Grünschnitt
  • Baum- und Astschredderabfälle
  • Wurzeln

Tipp vom Containerdienst: Bei der Zugabe anderer Stoffe/Abfälle müssen wir für den gesamten Container höhere Entsorgungskosten in Rechnung stellen. Achten Sie aus diesem Grunde bitte auf die richtige Trennung Ihrer Abfälle. Auf der Website Garten Fakten finden Sie viele weitere nützliche Tipps zur Gartengestaltung und fachgerechten Kompostierung von Gartenabfällen.

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Sperrmüll

Zur Gruppe Sperrmüll zählt in der Regel:

  • Hausrat
  • Porzellan
  • Besteck
  • Kleidung
  • Möbel
  • Teppiche
  • Papier und Kartonage
  • Plastik
  • Polstermöbel

Tipp von Fritsch Recycling & Entsorgung e.K.:  Jedoch keine Kühlgeräte, Farben, Lacke,Säuren, Batterien, Asbesthaltiger Abfall (Blumenkästen) und anderer Sondermüll.

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